Ein psychologischer Blick auf reziproke und transaktionale Phasen von Mobbing am Arbeitsplatz
Mobbing, oder Bossing, am Arbeitsplatz beginnt selten mit offenen Angriffen. Häufig setzt es dort an, wo soziale Zugehörigkeit, Resonanz und Anerkennung allmählich brüchig gemacht werden. Gespräche verändern ihren Ton, Rückmeldungen verlieren an Klarheit, informelle Einbindung wird unzuverlässig. Was zunächst wie eine vorübergehende Irritation wirkt, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als systematische Verschiebung sozialer Dynamiken.
Dieser Prozess lässt sich als Übergang von reziproker Ausgrenzung zu transaktionaler Entwertung beschreiben. Die Phasen folgen unterschiedlichen Logiken, greifen jedoch ineinander.
Reziproke Phase: Sozialer Ausschluss durch selektiv-instrumentelle Resonanz
In der reziproken Phase von Mobbing bleibt Ausgrenzung sozial vermittelt. Sie erfolgt nicht primär über offene Ablehnung, sondern über subtile Veränderungen in Beziehung und Resonanz. Ein zentrales, oft übersehenes Merkmal ist dabei asymmetrische, beziehungsweise selektive, bis hin zu performativer Empathie.
Empathie fungiert in sozialen Systemen nicht nur als individuelle Fähigkeit, sondern als soziales Signal mit systemischer Konsequenz. Sie markiert, wessen Perspektiven als legitim, anschlussfähig und schützenswert gelten. Wird Empathie selektiv verteilt, entsteht eine implizite Hierarchie der Zugehörigkeit. Bestimmte Personen erfahren weiterhin Verständnis und Wohlwollen, während andere zwar anwesend bleiben, jedoch weniger Resonanz erhalten. Ihre Irritationen werden relativiert, ihre Belastungen bagatellisiert oder individualisiert.
Forschung zum sozialen Ausschluss zeigt, dass bereits minimale Formen emotionaler Nicht-Beachtung erhebliche psychische Reaktionen auslösen. Eisenberger, Lieberman und Williams (2003) konnten nachweisen, dass sozialer Ausschluss neuronale Prozesse aktiviert, die auch bei physischem Schmerz beteiligt sind. Entscheidend ist dabei weniger die Intensität als die soziale Bedeutung des Ausschlusses. Gerade die Unvorhersagbarkeit und fehlende situative Passung werden als besonders belastend erlebt (Williams, 2009).
Besonders wirksam wird diese Dynamik, wenn selektive Empathie mit vorgetauschter Sorge gekoppelt ist (vgl. Blog-Beitrag zu „feigned concern“). Statt direkter Kritik treten scheinbar fürsorgliche Interventionen. Aussagen wie „Wir machen uns Sorgen, ob das nicht zu viel für Sie ist“ oder „Vielleicht brauchen Sie hier mehr Unterstützung“ erscheinen wohlmeinend, verschieben jedoch subtil die Deutungshoheit über Kompetenz, Belastbarkeit und Autonomie. Psychologisch handelt es sich um eine Form paternalistischer Kontrolle, bei der Macht nicht durch Sanktion, sondern durch Fürsorge legitimiert wird. Insbesondere, wenn gleichzeitig selektive oder performative Empathie auftritt, und/ oder Intrigen hinzukommen, ist das ein wichtiges Warnsignal, dass das Machtungleichgewicht bewusst verstärkt wird – Mobbing somit systematisiert wird.
Denn diese Form der Interaktion kann in Infantilisierung münden. Besonders Personen in Positionen mit hoher Verantwortung erleben, dass ihre Entscheidungsfähigkeit nicht offen bestritten, aber implizit infrage gestellt wird. Obwohl ihre formale Rolle Kompetenz und Selbststeuerung voraussetzt, werden sie sozial behandelt, als benötigten sie Anleitung, Schutz oder Korrektur. Der soziale Druck wird dabei durch Intrige systematisch erhöht. Die daraus entstehende Statusinkongruenz – hohe Verantwortung bei gleichzeitiger sozialer Abwertung – erzeugt ein erhebliches psychisches Spannungsfeld. Bei fehlendem Eingreifen kann diese Form der Gewalt (d.h. eine Grenzverletzung, die die Integrität der anderen Person systematisch und sozial gesteuert erodiert) von Außen, weitreichende gesundheitliche und existentielle Folgen haben. Es kann, in extremen Formen dieser Art der Gewalt, bis hin zur völligen Sprachlosigkeit durch wiederholte und systematische Invalidierung, Abwertung und Ausschluss führen.
Psychologisch entsteht eine klassische Double-Bind-Situation: Erfolgreiches Handeln wird erschwert oder bei Gelingen systematisch anderen zugeschrieben, Scheitern jedoch individualisiert. Diese Dynamik bleibt reziprok, solange sie relational vermittelt wird. Nähe, Unterstützung und Anerkennung erscheinen situativ verfügbar, sind jedoch an implizite – nicht explizite – Bedingungen geknüpft. Betroffene reagieren häufig mit erhöhter Anpassung und Selbstregulation. Studien zeigen, dass sozialer Ausschluss genau diese Form von Selbstzweifel und Konformität fördert (Williams, 2007). Besorgniserregend in Anbetracht aktueller politischer Entwicklungen, die individuelle Meinungsbildung und kritische Auseinandersetzung dringend brauchen würden.
Der Übergang: Wenn Beziehung durch Verfahren ersetzt wird
Der kritische Wendepunkt ist erreicht, wenn soziale Dynamiken in formale Prozesse übersetzt werden. Gespräche werden zunehmend grenzüberschreitender, es wird bewusst (und verdeckt) das Kohärenzerleben des Geschädigten angegriffen, Aussagen in Ausnahmesituationen (die systematisch-instrumentell erzeugt wurden) werden protokolliert, Rückmeldungen standardisiert, ein Ausscheiden erzwungen. Was zuvor implizit vorbereitet wurde, erscheint nun objektiv. In dieser Phase kommt es auch vermehrt zu öffentlichen Demütigungen, zum Beispiel bei Teamsitzungen oder im Gespräch mit externen Partner*innen. Das Kompetenzerleben des Geschädigten wirst durch situatives Design, auf Basis struktureller und/ oder systemischer Macht, zersetzt. Die Deutungshoheit über die eigene Person wird endgültig entzogen. Im Umgang mit der Zeugenschaft dieser Form von struktureller Gewalt, kommt es auch zu Abspaltung der dadurch entstehenden Belastung bei Unbeteiligten, neben (sich verschiebenden) sozialen Normen, die Mobbing wesentlich mitbedingen (vgl. Bauman et al., 2020).
Es beginnt ein formeller Abwertungsprozess, gepaart mit systemischer Projektion, die einerseits das Mobbing aufrechterhalten und andererseits bestehende Machtsysteme festigt: Sämtliche Konflikte, negativen Eigenschaften und Probleme werden auf den Geschädigten projiziert. Eine Reflexion der Grenzüberschreitungen wird unwahrscheinlicher. Es kommt zu systematisierten kognitiven Verzerrungen, normorientiert fallen Aussagen wie „Die/ Der war immer schon ein wenig komisch.“, „Die/ Der will halt einfach allein sein.“ bis hin zu offener Abwertung. Der Geschädigte wurde an diesem Punkt systemisch vollständig objektifiziert und ist sozusagen „vogelfrei“ als Objekt, nicht menschliches Subjekt mit Rechten, die eine Wahrung von persönlichen Grenzen, implizieren. Das System hat nun ein paradoxes Eigeninteresse, im Zuge des Ausschlusses, den Geschädigten solange im System zu halten bis die maligne, systematisierte Aggression durch ein neues Objekt ersetzt werden kann. Sofern das System nicht von Außen gestoppt wird.
Psychologisch markiert der Übergang in die transaktionale Phase somit einen Verlust von Reziprozität. Vertrauen wird durch Kontrolle ersetzt, Beziehung durch Bewertung. Foucault (1977) beschrieb diese Form der Machtverschiebung als typisch für moderne Organisationen: Kontrolle wirkt nicht durch offene Sanktion, sondern durch Verfahren, Dokumentation und Normalisierung. Für Betroffene bedeutet dieser Moment häufig einen Identitätsbruch. Sie erleben sich nicht mehr als Teil eines sozialen Gefüges, sondern als Gegenstand institutioneller Bewertung. Das Objekt wird als „schwierig“ verbucht, Missverständnisse durch zunehmend poröse oder gänzlich fehlende inhaltliche Rahmen systematisch erzeugt.
Transaktionale Phase: Formale Entwertung
In der transaktionalen Phase zeigt sich Mobbing primär strukturell. Aufgaben werden entzogen oder gezielt überladen, Ziele widersprüchlich formuliert, Leistungen selektiv dokumentiert, Projekte sabotiert. Positives Verhalten verliert an Sichtbarkeit, während Abweichungen systematisch erfasst werden. Charakteristisch ist eine asymmetrische Bewertungslogik: Formal wird Neutralität behauptet, faktisch jedoch Einseitigkeit praktiziert. Forschung zu Workplace Bullying beschreibt diesen Prozess als institutionalisierte Eskalation, bei der Organisationen zur Stabilisierung der Ausgrenzung beitragen (Einarsen et al., 2020). Die Entwertung erfolgt regelkonform. Gerade diese Regelhaftigkeit macht sie psychologisch schwer angreifbar und umso schädigender.
Während reziprokes Mobbing primär das Bedürfnis nach Zugehörigkeit verletzt, greift transaktionales Mobbing tiefer. Es betrifft die berufliche Identität und Selbstwirksamkeit. Betroffene berichten über chronischen Stress, emotionale Erschöpfung, kognitive Einengung und zunehmende Selbstentfremdung. Je länger Geschädigte der systematisierten Gewalt ausgesetzt sind, desto wahrscheinlicher kommt es zu Traumafolgen, die durch Täterintrojektanteile bis hin zu komplexen Traumafolgestörungen führen können. Eine Verarbeitung wird durch steigende existentielle Ängste und tatsächliche Nachteile erschwert. Je nach Eskalation und systemischer Macht, sowie Zerstörungswillen des Täters/ der Täterin, werden berufliche Chancen systematisch unterminiert. Meta-analytische Studien zeigen signifikante Zusammenhänge zwischen systematischem Mobbing und Depression, Angststörungen sowie psychosomatischen Beschwerden (Nielsen & Einarsen, 2012). Besonders belastend ist dabei die Erfahrung, dass das eigene Leiden nicht aus Willkür entsteht, sondern aus formal legitimierten Prozessen und selbst dafür vorgesehene Unterstützungsstrukturen systemkonform die Gewalt mittragen.
Abschließende Aspekte zum Kontext
Organisationen handeln selten aus expliziter, i.S. intentionaler, Böswilligkeit. Häufig dominieren strukturelle Motive wie Risikominimierung, Effizienz und Konfliktvermeidung. In diesem Kontext wird Abweichung eher als Störung denn als Entwicklungspotenzial interpretiert. Leymann (1996) beschrieb Mobbing bereits früh als Prozess, bei dem organisationale Strukturen durch Passivität oder Formalisierung zur Eskalation beitragen. Nicht selten spielt auch ein potenzieller Gesichtsverlust hierarchisch übergeordneter Personen (Bossing) oder des Täters/ der Täterin (Mobbing) eine Rolle. Entscheidend ist aber weniger individuelle Schuld als eine systemische Blindheit gegenüber psychologischen Dynamiken. Diese gilt es zu verändern.
Ein besonders folgenreiches Element von Mobbing ist die systematische Invalidierung der Wahrnehmungen und Sichtweisen einer Person. Wenn Feedback, Einschätzungen oder Warnungen konsequent abgewertet oder ignoriert werden, entsteht für die betroffene Person ein Zustand, in dem sie nicht nur sozial, sondern kognitiv-emotional entwertet wird. Studien zur psychosozialen Belastung am Arbeitsplatz zeigen, dass fortlaufende Invalidierung die Selbstwirksamkeit massiv reduziert, zu erhöhter Angst, depressiver Symptomatik und psychosomatischen Beschwerden führt (Nielsen & Einarsen, 2012; Williams, 2007). In Berufen mit hoher Verantwortung oder in risikoreichen Kontexten – etwa im medizinischen Bereich, bei technischer Überwachung oder Sicherheitsaufgaben, oder in der aufsuchenden Arbeit mit Menschen – kann die Konsequenz dieser Entwertung nicht nur psychisch, sondern auch physisch sein. Fehlende Berücksichtigung von Warnungen, kritischen Einschätzungen oder Beobachtungen kann zu Arbeitsfehlern, Unfällen oder gar Gewaltvorfällen führen. Auf diese Weise erzeugt die Invalidierung nicht nur ein erhebliches individuelles, sondern auch ein systemisches Risiko.
Für Organisationen ist die Gefahr zweifach: Erstens sinkt die operative Effektivität, wenn relevante Informationen und Expertise nicht mehr in Entscheidungen einfließen. Zweitens steigt die Wahrscheinlichkeit von rechtlichen, finanziellen oder sicherheitsrelevanten Konsequenzen, die durch vermeidbare Fehler oder Eskalationen entstehen. Insofern kann die psychologische Praxis des leisen Aussortierens nicht nur für die betroffenen Personen gravierende Folgen haben, sondern wirkt auch als strategisches Risiko für die Organisation selbst (Einarsen et al., 2020; Leymann, 1996). Kurz: Was auf den ersten Blick wie „interne Dynamik“ oder „Beziehungskonflikt“ erscheint, kann in der Konsequenz zu echten, materiell spürbaren Kosten führen – emotional, physisch und organisatorisch. An dieser Stelle sei auch erwähnt, dass Mobbing sich deutlich von Konflikten, selbst hoch eskalierten, unterscheidet. Ein paar Aspekte, sind in diesem kurzen Blogbeitrag behandelt, um mit einer entsprechenden Brille auf belastete Systeme blicken zu können. Während ein Konflikt auf unterschiedlichen Bedürfnissen, Sichtweisen oder Meinungen beruht, ist Mobbing eine intentionale, systematische, wiederholte, langandauernde und schwerwiegende Form von Gewalt einer machtvollen Partei gegen eine unterlegene Partei. Ganz gleich ob in der Schule oder im Berufsleben – überall dort, wo Menschen einer Situation nicht entkommen können.
Nicht jede Situation lässt sich lösen. Aber jede lässt sich verstehen.
Tiefes Verständnis braucht Zeit. Doch wer erkennt, wie sozialer Ausschluss über selektive Empathie, vorgetäuschte Sorge und Infantilisierung beginnt und schließlich in formale Entwertung übergeht, gewinnt Orientierung zurück. Und manchmal ist genau diese Orientierung der erste Schritt, um sich einem System nicht vollständig zu unterwerfen, neue Zukunftsperspektiven zu suchen und zu finden.
Relevanter gesetzlicher Schutzrahmen für Geschädigte
Systemische Gewalt, Mobbing und insbesondere Bossing bewegen sich dabei nicht im rechtsfreien Raum. Auch wenn die Taten oft subtil, indirekt und über lange Zeiträume hinweg erfolgen, greifen mehrere straf- und zivilrechtliche Schutzbestimmungen.
Üble Nachrede (§ 111 StGB) liegt vor, wenn jemandem eine verächtliche Eigenschaft oder ein unehrenhaftes Verhalten zugeschrieben wird, das geeignet ist, ihn oder sie in der öffentlichen Meinung herabzusetzen. Entscheidend ist, dass diese Behauptungen nicht als erwiesen wahr sind. Der oder die Beschuldigte muss im Verfahren die Wahrheit beweisen können – gelingt das nicht, ist der Tatbestand erfüllt. Die Absicht, den Ruf zu schädigen, muss erkennbar sein.
Verleumdung (§ 297 StGB) geht noch weiter: Hier wird jemand wider besseres Wissen einer strafbaren Handlung oder eines schweren Pflichtverstoßes beschuldigt. Das heißt, die Täter*innen wissen, dass die Behauptung falsch ist, bringen sie aber dennoch gezielt in Umlauf, etwa um eine Person beruflich oder sozial zu vernichten.
Kreditschädigung (§ 152 StGB) betrifft insbesondere den wirtschaftlichen und beruflichen Ruf. Werden falsche Tatsachen verbreitet, die geeignet sind, den Erwerb, das Fortkommen oder die gesellschaftliche Stellung zu schädigen, können Unterlassung, Widerruf und Schadenersatz verlangt werden – auch unabhängig von einem Strafverfahren.
Grundsätzlich können strafrechtlich relevante Gewalthandlungen bis zu drei Jahre nach der Tat angezeigt werden (Verjährungsfristen je nach Delikt). Zentrale Voraussetzung dafür ist eine möglichst lückenlose Dokumentation. So schwer es in der akuten Belastungssituation ist: Das Festhalten von
– Wer war beteiligt?
– Was ist konkret passiert (Wortlaut, Handlungen, E-Mails, Protokolle)?
– Wann und wo?
– Wer war Zeugin oder Zeuge?
– Welche körperlichen und psychischen Auswirkungen traten auf?
bildet die Grundlage jedes späteren Straf- oder Zivilverfahrens.
Gerade bei Bossing und in langandauernden transaktionalen Gewaltprozessen kann sich die Lage zunächst zuspitzen, sobald die ranghöhere Person realisiert, dass ein Gesichtsverlust und mögliche rechtliche Konsequenzen drohen. In dieser Phase kommt es nicht selten zu Eskalation, Einschüchterung, Rufschädigung und Machtmissbrauch. In vielen Fällen ist es daher – so schmerzhaft es ist – zunächst sinnvoller, der traumatisierenden Situation zu entkommen, sich zu stabilisieren, psychisch und körperlich zu regenerieren und die eigenen Grenzen wieder schützen zu lernen bevor rechtliche Schritte gesetzt werden. Indem man sich von systematischer Objektifizierung distanziert und positive soziale Erfahrungen sammeln kann, kann die eigene Identität wiedergefunden und weiterentwickelt werden (vgl. Jetten et al., 2012). Wesentlich, um für seine Rechte wieder als Subjekt einstehen zu können, ohne seiner Gesundheit zu schaden und dem Täter/ der Täterin weitere Möglichkeit zur Demütigung zu geben.
Abhängig von der strukturellen Macht des Täters oder der Täterin können im Anschluss aber auch gezielte, verdeckte Diffamierungs- und Zersetzungskampagnen entstehen, die eine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts und der Menschenwürde darstellen und auch den Schutzbereich von Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, der Ehre und des guten Rufes) berühren. Besonders perfide, wenn Täterinnen und Täter die Familie des Geschädigten gezielt entwerten und diffamieren. Das kann unerträgliche Schuldgefühle beim Geschädigten auslösen und erodiert so das höchstpersönliche Unterstützungssystem. Das kann, neben der wiederholten Gewalt an sich, der Geschädigte ausgeliefert sind, das Urvertrauen schädigen und eine Verarbeitung des erlebten Traumas erschweren.
Deshalb ist ein zentraler Teil des Kräftesammelns der Aufbau eines unabhängigen, loyalen und unbestechlichen Unterstützungsnetzwerks: Menschen, die keine Abhängigkeit vom System oder von der Täterperson haben, nicht durch Macht, Karriereversprechen oder subtile Einschüchterung manipulierbar sind und die Dynamiken von Grooming, Drama-Dreieck und Stockholm-ähnlichen Bindungen erkennen.
Und ganz wichtig zum Schluss: Ja, es gibt diese besonders perfide Form systemischer Gewalt.
Nein, du bildest dir das nicht ein. Du wirst nicht „verrückt“ – und wenn, dann im Sinne einer verständlichen Reaktion auf extreme psychische Belastung, nicht pathologisch.
Und ja: Es gibt reale, kompetente, solidarische Unterstützung.
Wenn du all diese Formen von Mobbing erlebt – und überlebt hast – ist Alleinsein kein Mangel an Beziehung (auch wenn Isolierung Teil der Mobbingdynamik ist), sondern der Beweis von innerer Unabhängigkeit und Würde.
Zum Nachlesen
Bauman, S., Yoon, J., Iurino, C. & Hackett, L. (2020). Experiences of adolescent witnesses to peer victimization: The bystander effect. Journal Of School Psychology, 80, 1–14. https://doi.org/10.1016/j.jsp.2020.03.002
Einarsen, S., Hoel, H., Zapf, D., & Cooper, C. L. (2020). Bullying and harassment in the workplace: Theory, research and practice (3rd ed.). CRC Press.
Eisenberger, N. I., Lieberman, M. D., & Williams, K. D. (2003). Does rejection hurt? An fMRI study of social exclusion. Science, 302(5643), 290–292. https://doi.org/10.1126/science.1089134
Foucault, M. (1977). Discipline and punish: The birth of the prison. Pantheon Books.
Jetten, J., Haslam, C. & Alexander, S. H. (2012). The social cure. In Psychology Press eBooks. https://doi.org/10.4324/9780203813195
Leymann, H. (1996). The content and development of mobbing at work. European Journal of Work and Organizational Psychology, 5(2), 165–184. https://doi.org/10.1080/13594329608414853
Nielsen, M. B., & Einarsen, S. (2012). Outcomes of exposure to workplace bullying: A meta-analytic review. Work & Stress, 26(4), 309–332. https://doi.org/10.1080/02678373.2012.734709
Williams, K. D. (2007). Ostracism. Annual Review of Psychology, 58, 425–452. https://doi.org/10.1146/annurev.psych.58.110405.085641
Williams, K. D. (2009). Ostracism: A temporal need-threat model. In M. P. Zanna (Ed.), Advances in experimental social psychology (Vol. 41, pp. 275–314). Academic Press.
